Recycling von Leuchtmittel und Leuchten ab 1. August 2005
Mit Beschluss des Bundesrates vom 23. Juni 2004 wurde die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) um die Gerätekategorien Leuchten und Leuchtmittel erweitert. Ab dem 1. August 2005 müssen alle Hersteller und Importeure für diese Gerätekategorien eine vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) abrechnen.
Ab 1. August 2005 wird die vorgezogene Recycling-Gebühr (vRG) separat auf der Rechnung ausgewiesen.
Leuchtstofflampen, Kompaktsparlampen, Entladungslampen und LED-Lampen: Zuschlag CHF 0.25/Stk .
In der vorgezogenen Recycling-Gebühr (vRG) nicht inbegriffen ist die Hausabholung. Bei einem Abholungsauftrag von SM Recycling werden dem Auftraggeber pro Einheit sfr 47.- Transportkosten sowie sfr 25.- für den Giftschein separat in Rechnung gestellt.
Die S.E.N.S hat offizielle Sammelstellen in der ganzen Schweiz eingerichtet.
Hier können Sie die nächstgelegene Adresse Ihrer Sammelstelle abfragen:
Standorte Sammelstellen der SENS
Bei allen aufgeführten Sammelstellen können Sie ohne zusätzliche Kosten die gebrauchten Leuchtmittel zurückgeben.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Internet-Adressen:
www.sens.ch
www.swico.ch
www.slrs.ch
www.slg.ch
www.buval.ch
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